AVRB- Rechtsbeziehungen | GOLFMOTION

1. Gegenstand der AVRB

Die vorliegenden AVRB regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Travelmotion AG, soweit diese unter der Marke „Golfmotion“ begründet werden. Bei Angeboten unter „Golfmotion“ ist Travelmotion AG Veranstalterin von hochwertigen Golfreisen (Pauschalreisen), jedoch unter Ausschluss von Flugleistungen, Mietwagenleistungen und Leistungen von Holidaytaxis, Clubs to hire sowie Rundreisen und über unsere zusätzlichen Webseiten: Golfreise.com sowie Travelmotion.com (sehen Sie hierzu 3.1., 3.2. und 3.3), bei denen Travelmotion AG lediglich Vermittlerin ist.

2. Vertragsabschluss

2.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt die Travelmotion AG ein individuelles Reiseangebot. Das Reiseangebot der Travelmotion AG ist unverbindlich, und es entstehen der Travelmotion AG und dem Kunden daraus keinerlei Verpflichtungen. Die auf der Website „golfmotion.com“ der Travelmotion AG sowie in Orts- und Hotelprospekten angegebenen Dienstleistungen und Preise (Richtpreise) stellen kein bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar.

2.2. Mit der Reiseanmeldung/Buchung des Kunden erteilt der Kunde der Travelmotion AG den verbindlichen Auftrag zur Buchung der gewünschten Pauschalreisearrangements. Die Reiseanmeldung/Buchung des vom Kunden gewünschten Reisearrangements kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) erfolgen.

2.3. Der Reisevertrag betr. einer Pauschalreise der Travelmotion AG kommt zwischen der Travelmotion AG und dem Kunden zustande, sobald die Travelmotion AG dem Kunden die Reiseanmeldung/Buchung mit der elektronischen Buchungsbestätigung bestätigt.

2.4. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises). Die vertraglichen Vereinbarungen und diese AVRB gelten für alle Reiseteilnehmer.

2.5. Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Golf Clubs) sind von der Travelmotion AG nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen der Travelmotion AG hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung der Travelmotion AG stehen.

3. Zusatzleistungen

3.1. Flugempfehlungen / Flugbuchungen

Es handelt sich bei den im Reiseangebot unter Zusatzleistungen angebotenen Flugoptionen um eine reine Empfehlung. Die Travelmotion AG bietet den Service, den Flug für den Kunden und in seinem Namen bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu buchen und für diesen in Vorkasse zu treten. Die Flugleistung ist nicht Bestandteil der Pauschalreise. Die Travelmotion AG ist lediglich Vermittlerin der Flugleistung und deshalb nicht Vertragspartei. Insoweit  gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Fluggesellschaften.

Im Reiseangebot aufgeführte Flugpreise, Flugzeiten sowie Verfügbarkeiten können sich jederzeit ändern.

Im Falle einer gewünschten Flugbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 40,- € pro Person erhoben.

3.2. Mietwagenempfehlungen

Es handelt sich bei den unter Zusatzleistungen angebotenen Mietwagenoptionen um eine Empfehlung. Die Automiete ist nicht Bestandteil der Pauschalreise. Die Travelmotion AG ist lediglich Vermittlerin des Automietvertrages und deshalb nicht Vertragspartei. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen des jeweiligen Autovermieters. Die aufgeführten Mietwagenpreise beinhalten: Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung, unbegrenzte Kilometerleistung und die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Benzinkosten sowie Sonderleistungen wie Kindersitz/Navigator sind nicht inbegriffen.

3.3 Hapag Lloyd Kreuzfahrten / Flughafentransfers / Golfschlägervermietung / Rundreisen

Bei Leistungen von Hapag Lloyd (Kreuzfahrten), Holidaytaxis (Flughafentransfers), Clubs to hire (Golfschlägervermietung) und Rundreisen handelt es sich um Leistungen,  die von Dritten angeboten werden. Travelmotion ist lediglich Vermittlerin dieser Leistungen, sie sind nicht Bestandteil der Pauschalreise.

3.4. www.travelmotion.com / www.golfreise.com

Bei Leistungen, die über diese Websites angeboten und/oder erbracht werden, handelt es sich ebenfalls um Zusatzleistungen, die nicht Bestandteil der Pauschalreise sind.

3.5. Greenfees und Startzeiten-Reservierung

Im Rahmen der Serviceleistungen der Travelmotion AG bietet die Travelmotion AG dem Kunden die Reservierung seiner Wunsch-Startzeiten vor Reiseantritt an. Die gewünschten Startzeiten können von der Travelmotion AG nicht garantiert werden. Sollten die Startzeiten nicht mehr wie vom Kunden gewünscht verfügbar sein, ist die Travelmotion AG berechtigt, ohne Rücksprache mit dem Kunden andere Startzeiten verbindlich für den Kunden zu reservieren. Es gelten die Handicap-Bestimmungen der örtlichen Golfclubs/Golfplätze. Zu beachten ist, dass vor Ort ein gültiger Nachweis über das aktuelle zur Bespielung des Platzes geforderte Handicap verlangt werden kann. Das Nichterbringen des entsprechenden Nachweises durch den Kunden/Spieler kann zum Platzverweis führen. Nicht in Anspruch genommene Greenfees sind von einer Rückerstattung ausgeschlossen. Die Kosten für Extras auf den Golfplätzen wie z.B. Buggies, Trolleys, Leihschläger etc. sind in den Pauschalen der Travelmotion AG nicht enthalten, und die Verfügbarkeit derselben hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1  Der vom Kunden zu zahlende Reisepreis ergibt sich aus der Rechnung der Travelmotion AG. Alle Preisangaben für Pauschalreisen der Travelmotion AG  beinhalten die jeweils gültigen Mehrwertsteuersätze und Gebühren, sofern nicht anders aufgeführt.  Wählt der Kunde die Zahlung über Kreditkarte willigt der Kunde darin ein, dass die Vergütungen für etwaige Zusatzleistungen und/oder Preiserhöhungen über die Kreditkarte eingezogen werden. Dies gilt auch für Zusatzleistungen, die über andere Websites der Travelmotion AG gebucht werden und bei denen Travelmotion AG Leistungsvermittlerin und nicht Veranstalterin ist. Die Rechnung wird in Euro oder CHF gestellt. Der angegebene Preis in CHF ist ein Referenzpreis, der wöchentlich jeweils montags an den dann tagesaktuellen Wechselkurs angepasst wird (vgl. http://themoneyconverter.com/). Der tatsächlich zu bezahlende Preis in CHF hängt ab vom jeweiligen Tageswechselkurs und kann daher von der Angabe auf dieser Website abweichen.

4.2. Die Travelmotion AG übermittelt alle Reiseunterlagen (Voucher) inklusive der Rechnung und Zahlungsanweisung auf elektronischem Weg (E-Mail). Bei Buchung der Reise wird eine Anzahlung fällig bestehend aus 25% des Reisepreises und 100% des Flugpreises inkl. Servicegebühren, zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Reiseunterlagen bzw. gemäß dem auf der Rechnung fixierten Zahlungsdatum. Die verbleibende Restsumme des Gesamtreisepreises ist bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt zu entrichten bzw. gemäß dem auf der Rechnung fixierten Zahlungsdatum. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 45 Tage vor Reiseantritt) ist der Gesamtreisepreis bei Rechnungszustellung (per sofort) fällig. Abweichende Bestimmungen in den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen anderer Anbieter für die von der Travelmotion AG vermittelten Leistungen bleiben vorbehalten.

4.2.1. Ausnahmen: Es gelten gesonderte Zahlungsbedingungen in der Hochsaison sowie für alle Sonderreisen wie Rund-, Gruppen- und Pro-Reisen. Die jeweils gültigen Zahlungsbedingungen werden direkt im Reiseangebot aufgeführt.

4.2.2. Ausnahmen: Die „SPECIAL“-Reisen, welche besondere Rabatte enthalten, müssen direkt zum Zeitpunkt der Buchung komplett bezahlt werden. Diese Angebote sind weder umbuchbar noch stornierbar und im Falle des Nichtantretens der Reise, erfolgt keine Rückerstattung. Ob Sie so ein Angebot erhalten haben, erkennen Sie an dem Paketnamen: z.B. „Ihr Reisepaket:  SPECIAL Elba Palace Golf Package – Spanien / Fuerteventura“

4.3. Eventuell anfallende Gebühren für Überweisungen gehen zu Lasten des Kunden.

4.4. Bei Vermittlung von Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung) kann die Travelmotion AG eine Bearbeitungsgebühr verlangen (vgl. Ziffer 3.1).

4.5. Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt die Travelmotion AG, die Reiseleistung zu verweigern und die Annulationskosten gemäß Ziffer 5. ff geltend zu machen.

4.6. Es gibt Fälle, in welchen die in der Rechnung der Travelmotion AG angegebenen Preise für Pauschalreisen aus besonderen Gründen erhöht werden müssen, wie zum Beispiel:

- nachträgliche Preiserhöhung von Transportunternehmen (z.B. Treibstoffzuschläge)

- neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben oder Gebühren (z.B. erhöhte Flughafentaxen)

- Wechselkursänderungen

- staatlich verfügte Preiserhöhungen (z.B. Mehrwertsteuer)

- plausibel erklärbare Druckfehler

Falls die Travelmotion AG die in der Rechnung angegebenen Preise aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird dem Kunden diese Preiserhöhung bis spätestens 3 Wochen vor Abreise und bei kurzfristigen Buchungen sofort bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Pauschalpreises, so hat der Kunde das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Travelmotion AG kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle wird die Travelmotion AG dem Kunden alle vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstatten.

4.7. Bei von der Travelmotion AG vermittelten Leistungen anderer Anbietern gelten für Preisänderungen ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

5. Rücktrittsbedingungen/ Annulationskosten

5.1. Bei Pauschalreisen der Travelmotion AG kann der Kunde jederzeit vor Reisebeginn von der Reise (Pauschalreise der Travelmotion AG) zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Travelmotion AG auf schriftlichem Wege (per Email) zu erklären.

Sollte der Kunde die Reise annulieren oder nicht antreten, ist die Travelmotion AG berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen (Ausnahmen unter Ziffer 5.1.1). Diese Entschädigung (Annulationskosten) wird wie folgt pauschaliert wenn nicht ausdrücklich anders in der Buchungsbestätigung vermerkt:

● bis 15 Tage vor Anreise: 25% des Gesamtpreises 

● 14 bis 2 Tage vor Anreise: 75% des Gesamtpreises

● ab 1 Tag vor Anreise: 100% des Gesamtpreises 

5.1.1. Ausnahmen

Es gelten außerdem die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen für Aufenthalte in Villen sowie für Reisen in Verbindung mit Hotels in Abu Dhabi, Ägypten, Dubai, Dominikanische Republik, Griechenland, Malediven, Marokko, Mauritius, Seychellen, Schweden, Sizilien, Südafrika, Thailand,  Türkei und die Zypern wenn nicht ausdrücklich anders in der Buchungsbestätigung vermerkt:

● bis 60 Tage vor Anreise: 25% des Gesamtpreises 

● 59-31 Tage vor Anreise: 75% des Gesamtpreises

● 30 - 0 Tage vor Anreise: 100% des Gesamtpreises 

Es gelten außerdem gesonderte Annulationskosten für alle Sonderreisen wie Kreuzfahrten, Segeltouren, Welt-, Rund-, Gruppen- und Pro-Reisen. Die jeweils gültigen Rücktrittsbedingungen und Annulationskosten werden direkt im Reiseangebot aufgeführt.

Die Travelmotion AG empfiehlt, eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen. Der Kunde kann diese bei Vertragsabschluss über das Service-Center der Travelmotion AG abschließen oder diese selbst auf der Website der Travelmotion AG unter "Reiseversicherungen" buchen.

5.1.2. Ausnahmen: Die „SPECIAL“-Reisen, welche besondere Rabatte enthalten, müssen direkt zum Zeitpunkt der Buchung komplett bezahlt werden. Diese Angebote sind weder umbuchbar noch stornierbar und im Falle des Nichtantretens der Reise, erfolgt keine Rückerstattung. Ob Sie so ein Angebot erhalten haben, erkennen Sie an dem Paketnamen: z.B. „Ihr Reisepaket:  SPECIAL Elba Palace Golf Package – Spanien / Fuerteventura“

5.2. Vermittelt die Travelmotion AG lediglich Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung), richten sich die Rücktrittsbedingungen/ Annulationskosten nach den allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

6. Leistungsänderungen,  Nichtdurchführung oder Rücktritt durch Travelmotion AG

6.1. Änderungen von im Pauschalreisevertrag festgelegten Reiseleistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der Travelmotion AG nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

6.2. Die Travelmotion AG ist verpflichtet, den Kunden über die Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntniserhalt zu informieren.

6.3. Im Falle der erheblichen Abweichung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht innert 5 Tagen nach der Erklärung der Travelmotion AG über die Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber schriftlich geltend zu machen.

6.4. In seltenen Fällen ist die Travelmotion AG gezwungen, das Reisearrangement aus Gründen der Sicherheit oder höherer Gewalt abzusagen. Hierzu zählen beispielsweise kriegerische Ereignisse, Unruhen, Streiks, verspätete Hoteleröffnungen. Die Travelmotion AG ist diesfalls berechtigt, bei der Rückerstattung der Zahlungen des Kunden die von ihr bereits gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Die Travelmotion AG ist in solchen Fällen bemüht aber nicht verpflichtet, den Kunden so rasch wie möglich zu informieren und eine Ersatzlösung anzubieten.

6.5. Kann eine von der Travelmotion AG vermittelte Leistung anderer Anbieter oder Einzelleistungen nicht entsprechend dem erteilten Auftrag durchgeführt werden, so ist die Travelmotion AG berechtigt, die gewünschte Leistung zu ändern, sofern die Abweichung nicht erheblich und für den Kunden zumutbar ist. In Bezug auf Leistungsänderungen und Nichtdurchführung von der Travelmotion AG vermittelten Leistungen anderer Anbieter gelten die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

6.5 Bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung / Reiseangebot festgelegten Mindestteilnehmerzahl, ist Travelmotion AG berechtigt, die Reise abzusagen. Auf die Mindestteilnehmerzahl und auf den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, wird in der Ausschreibung sowie im Reiseangebot hingewiesen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurück erstattet.

7. Umbuchungen/Namensänderungen

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann die Travelmotion AG zuzüglich zu den anfallenden Kosten von Fluggesellschaften, Hotels und sonstigen Leistungsträgern eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,- € pro Reiseteilnehmer erheben.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Muss der Kunde seine Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig abbrechen oder ändern, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises.

9. Beanstandung während der Reise

9.1. Ist es nicht möglich, eine Pauschalreise der Travelmotion AG wie gebucht durchzuführen, so bemüht sich die Travelmotion AG - ohne Übernahme einer Haftung - für das Gelingen um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise möglichst beibehalten werden kann.

9.2. Sollte der Kunde während der Pauschalreise der Travelmotion AG Anlass zur Beanstandung haben, muss diese unverzüglich (innerhalb von maximal 24 Stunden) der Travelmotion AG bekanntgegeben werden. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung von Ersatzansprüchen und ermöglicht außerdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen. Der Leistungsträger (z.B. Hotel, Golfclub, Mietwagenunternehmen, etc.) ist nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche anzuerkennen.

9.3. Für Beanstandungen bei von Travelmotion AG vermittelten Leistungen anderer Anbieter gelten ausschließlich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen dieser Anbieter.

10. Beschränkung der Haftung
10.1. In Bezug auf Pauschalreisen haftet die Travelmotion AG als Veranstalterin im Rahmen der anwendbaren Gesetze für sorgfältige Auswahl, Organisation und Beschaffung der vereinbarten Reiseleistungen.

Für Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Pauschalreisevertrages entstehen, ist die Haftung der Travelmotion AG auf das Dreifache des Preises der Pauschalreise beschränkt, sofern die Travelmotion AG den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat. Die Haftung erfasst nur den unmittelbaren Schaden. Vorbehalten bleiben tiefere Haftungslimiten in internationalen Abkommen.

Die Travelmotion AG empfiehlt dem Kunden den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

Die Travelmotion AG haftet dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Pauschalreisevertrages zurückzuführen ist:

- auf Versäumnisse des Kunden,

- auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind,

- auf höhere Gewalt, Streiks, Unruhen, kriegerische oder terroristische Ereignisse oder behördliche Massnahmen aller Art, oder

- auf ein Ereignis, welches die Travelmotion AG trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Der Kunde ist verpflichtet, sich selber über allfällige Gefahren zu informieren, die mit dem Aufenthalt im Gastland verbunden sein können.

Die Travelmotion AG haftet sodann nicht für Diebstahl und Verlust von Wertgegenständen, Bargeld, Checks und Kreditkarten oder deren Missbrauch.

10.2. Vermittelt die Travelmotion AG nur Leistungen anderer Anbieter (z.B. Reisearrangements) oder Einzelleistungen (z.B. Flugscheine, Hotelbuchung), so ist jegliche Haftung der Travelmotion AG für die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Reisevertrages ausgeschlossen, sofern die Travelmotion AG den Schaden nicht absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat.

Die Travelmotion AG übernimmt keinerlei Haftung für die vermittelte Flugbuchung und daraus resultierende Störungen. Hierzu zählen u.a. Störungen, die aus versäumter Flugzeitenrückbestätigung bei der Fluggesellschaft entstehen, aus fehlender Informationsbeschaffung für den Transport diversen Sportgepäcks der verschiedenen Fluggesellschaften, auf dem Flug verlustiges oder beschädigtes Reisegepäck, Flugverspätungen und Flugausfälle etc.

In diesem Fall sind Ansprüche unmittelbar gegen die Fluggesellschaft zu erheben, die Vertragspartner des Kunden ist.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 

Der Kunde ist für die Informationsbeschaffung über geltende Einreisebestimmungen der einzelnen Urlaubsländer eigenständig verantwortlich. Hierzu zählen eventuelle Pass- und Visavorschriften und notwendige Impfungen. Die Travelmotion AG übernimmt keine Haftung für die Einreiseverweigerung aufgrund nicht eingeholter oder nicht erhaltener Visa. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass, Visa-, Zoll, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen ist der Kunde allein verantwortlich.

12. Reisegarantie

Unser Unternehmen ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen die Sicherstellung Ihrer im Zusammenhang mit der Buchung einer Pauschalreise einbezahlten Beträge sowie Ihre Rückreise. Detaillierte Auskunft erhalten Sie bei Ihrer Buchungsstelle oder unter www.garantiefonds.ch

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit rechtlich zulässig, ist im vertraglichen Verhältnis zwischen dem Kunden und der Travelmotion AG ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Soweit rechtlich zulässig, ist ausschließlicher CH-Zürich.

14. Ombudsmann

Vor einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung kann der Kunde den Ombudsmann für die Schweizer Reisebranche kontaktieren. Der unabhängige Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Uneinigkeiten zwischen dem Kunden und der Travelmotion AG eine ausgewogene und für alle Beteiligten faire Lösung einzuleiten.

Der Ombudsmann ist unter folgender Adresse erreichbar:

Ombudsman der Schweizer Reisebranche

Etzelstrasse 42

8038 Zürich

Telefon:    +41 (0)44 485 45 35

E-mail:      info@ombudsman-touristik.ch Internet:       www.ombudsman-touristik.ch 

Reiseveranstalter :

Travelmotion AG

Seefeldstrasse 69

CH-8008 Zürich

Schweiz

Telefon:    +41 43 488 3706
Telefax:    +41 43 488 3500

Email:       info@travelmotion.ag

Stand: 28.5.2019